Vermögenswirksame Leistungen
Deutsche Arbeitnehmer verschenken jedes Jahr Millionenbeträge. Dabei handelt es sich um Geld, für das man eigentlich keinen Finger krumm machen müsste. Nur jeder zweite Haushalt in Westdeutschland nutzt sie, in Ostdeutschland sogar nur jeder Dritte Haushalt, was in Zeiten von Armut und Wirtschaftskrise nicht unbedingt nachvollziehbar ist. Es handelt sich um Vermögenswirksame Leistungen, einem staatlich geförderten Programm zur Unterstützung der privaten Vermögensbildung.

Bei den Vermögenswirksamen Leistungen - kurz VL - bekommt der Sparer gleich doppelt Geld geschenkt, und muss im Optimalfall keine Eigenleistung erbringen. VL sind eine Leistung des Arbeitgebers, und in vielen Arbeits- und Tarifverträgen vereinbart. Der Arbeitgeber zahlt dabei monatlich einen festen Betrag auf einen Sparplan ein. Im Optimalfall zahlt der Arbeitgeber den Höchstbetrag von 40 EUR, der Arbeitnehmer kann jedoch den Rest aus eigener Tasche ergänzen. VL haben eine feste Laufzeit von sieben Jahren, wobei die Einzahlungen aber nur 6 Jahre erfolgen. Im siebten Jahr ruht das Kapital.

Vermögenswirksame Leistungen lassen sich auf unterschiedliche Art und Weise anlegen. Es gibt insgesamt 5 Möglichkeiten der Vermögenswirksamen Anlage. Die staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmer-Sparzulage wird jedoch nur für den Fondsparplan, den Bausparvertrag sowie die Rückzahlung von Baudarlehen geleistet. Zudem stehen noch die Lebensversicherung sowie der Banksparplan zur Verfügung. Die beiden letzt-genannten erhalten jedoch keine Förderung.

Welcher Sparplan der Richtige ist, hängt von der jeweiligen Zielsetzung des Anlegers ab. Sehr beliebt ist der Fondsparplan. Das liegt zum Einen an den besten Renditechanchen, aber auch an der freien Verwendungsmöglichkeit. Fondsparpläne sind nicht "zweckgebunden", und eignen sich daher für alle Anleger, die bei Abschluss noch keine konkreten Pläne mit dem Geld haben. Welchen Fond man für sein VL-Sparen auswählen sollte, kann man schnell und einfach mit einem Fondsvergleich ermitteln. Der Bausparvertrag eignet sich aufgrund des zinsgünstigen Darlehens für VL-Sparer, die den Erwerb oder die Renovierung/Einrichtung einer Immobilie planen. Das Kapital darf allerdings nur für "wohnwirtschaftliche Zwecke" verwendet werden.
 
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