| Kautionsbürgschaft |
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Immer mehr Mieter überreichen ihrem Vermieter keine Barkaution mehr, sondern schließen dafür eine Versicherung, die sog. Mietkautionsbürgschaft ab. Die Mietkautionsbürgschaft - oder auch Kautionsbürgschaft - verschafft dem Mieter mehr Liquidität, denn das Geld bleibt in der Haushaltskasse. Mieter können es somit für die restlichen Umzugskosten verwenden, die ohnehin schon hoch genug ausfallen. Meist müssen bei einem Umzug auch Möbel neu angeschafft werden, weshalb Mieter jede zusätzliche Finanzspritze gut gebrauchen können. Wie funktioniert eine Mietkautionsbürgschaft? Bei der Mietkautionsbürgschaft handelt es sich um eine Mietsicherheit, die anstelle der herkömmlichen Barkaution verwendet wird. Statt Bargeld in Höhe von drei Monatsmieten bekommt der Vermieter vom Mieter die Bürgschaftsurkunde einer Versicherung überreicht. Die Versicherung deckt die üblichen Pflichtverletzungen aus dem Mietverhältnis, wie z.B. Mietrückstände oder offene Nebenkostenabrechnungen bis zur vereinbarten Höhe ab. Kautionsbürgschaften werden inzwischen von den meisten Vermietern anerkannt. Allerdings muss der Vermieter die Bürgschaft grundsätzlich nicht akzeptieren, und kann daher auf der herkömmlichen Barkaution bestehen. Wann lohnt der Abschluss der Bürgschaft? Der Abschluss lohnt sich in den meisten Fällen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich der Abschluss immer da lohnt, wo Liqidität benötigt wird. Wer für die Mietkaution keine Ersparnisse übrig hat, muss i.d.R. seinen Dispokredit in Anspruch nehmen. Die Zinsen für den Dispokredit betragen im Schnitt etwa 12%. Der Beitrag für die Mietkautionsbürgschaft beträgt je nach Anbieter etwa 5% der Kautionssumme im Jahr. Hier wäre die Bürgschaft in jedem Fall angebracht. Wer nur eine kleine Finanzreserve auf dem Konto hat, läuft Gefahr dass diese beim kleinsten "Zwischenfall" sofort aufgezehrt wird. Hier bietet die Bürgschaft ebenfalls eine gute Abhilfe. Für Mieter mit sehr hohen Ersparnissen eignet sich dagegen eher die normale Barkaution. Liqiditätsengpass? Kaution einfach zurückholen! Mieter, die ihre Mietkaution bereits bezahlt haben, können diese mit der Kautionsbürgschaft zurückholen. Die Kautionsbürgschaft läßt sich noch im Nachhinein abschließen, und sorgt daher für eine willkommene Finanzspritze. Einzige Bedingung: der Vermieter muss der neuen Mietsicherheit zustimmen. Falls der Vermieter nicht zustimmt, erlauben die Anbieter i.d.R. die Rückabwicklung des Vertrags. |