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Gewerbeimmobilien sind Immobilien, die der gewerblichen Nutzung dienen. Hierbei kann es sich um Gewerberäume in einem sowohl für Mietwohnungen als auch für Gewerbezwecke genutzten Haus handeln oder um Immobilien, welche ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen. Eine Mischnutzung liegt häufig in Innenstadtlagen vor, wenn das Erdgeschoss als Geschäftlokal vermietet wurde und sich in den oberen Stockwerken Wohnungen befinden. Ebenfalls existieren in ländlichen Gebieten häufig kleinere Werkstätten in der gleichen Gebäudeeinheit wie Wohnungen. Bei Gewerbeimmobilien auch für die Großküche und Gastronomie gelten im Mietrecht besondere Regeln, die überwiegend gegenüber dem privaten Mietrecht dem Vermieter mehr Rechte einräumen. So sind befristete Mietverträge für Gewerbeimmobilien prinzipiell zulässig, ohne dass der Mieter ein einklagbares Recht auf Fortsetzung des Vertrages nach dessen Ablauf hat und Immobilien kaufen muss. Der Eigentümer ist bei Gewerbeimmobilien verpflichtet, die Vermietung in Einklang mit einem bestehenden Bebauungsplan sowie weiteren Ortssatzungen vorzunehmen. So darf eine Immobilie, die in einem Wohngebiet liegt, häufig nur für ein Geschäft, dessen Sortiment dem täglichen Bedarf zuzurechnen ist, verwendet werden; die Einrichtung einer Produktionstätte ist dort ausgeschlossen. Was als täglicher Bedarf anzusehen ist, wird von Ort zu Ort unterschiedlich interpretiert; so sind Lebensmittel- und Schreibwarengeschäfte in jedem Fall inbegriffen, während die Meinungen, ob auch ein Fahrradgeschäft oder eine Änderungsschneiderei hierunter zu verstehen ist, auseinander gehen. In Industriegebieten sind wiederum nicht-produzierende Betriebe häufig nicht zulässig oder nur dann, wenn sie direkt der Versorgung der dort beschäftigten Personen dienen, was eindeutig auf Verpflegungsbetriebe und Getränkehandel zutrifft. Vor dem Kauf von Gewerbeimmobilien ist es daher immer angebracht, sich bei der Stadt über die mögliche Verwendung zu informieren. Eine Wertsteigerung der Immobilie ist zu erwarten, sofern sich nicht ein besser erschlossenes Gewerbegebiet neu in Planung befindet. Wenn Sie noch kein Haus gebaut haben oder eins bauen wollen, finden Sie hier umfassende Infos über Ihr Massivhaus. Empfehlung: Ferienhaus Spanien für den Spanien Urlaub. |